IFD LogoDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes beraten schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis entstehen können. Der Integrationsfachdienst (IFD) arbeitet im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes. Er ist Fachberatungsstelle zum Thema Behinderung und Arbeit und hat die Aufgabe, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern.

Der Integrationsfachdienst handelt interessenneutral. Sein Ziel ist es, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Die Beratenden nutzen ihre weitreichenden Netzwerke, um bei Bedarf auch andere Unterstützer einzubinden.

Die Beratenden im IFD unterliegen der Schweigepflicht.

Die Dienstleistung des IFD besteht aus einer individuellen Beratung, die sowohl kurzzeitig als auch längerfristig sein kann. Die Dienstleistung ist für Ratsuchende kostenlos.

Der IFD wird im Einzelfall durch das Integrationsamt oder einen Reha-Träger beauftragt. Er stellt auch den Kontakt zum Integrationsamt her, wenn weitere Maßnahmen am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Der Integrationsfachdienst berät

  • schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
  • Arbeitgeber,
  • Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte

SERVICE FÜR BESCHÄFTIGTE

Der IFD informiert, berät und unterstützt bei

  • gesundheits- und behinderungsbezogenen Problemen, die sich am Arbeitsplatz auswirken
  • Konflikten am Arbeitsplatz mit Vorgesetzten und Kollegen
  • Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung
  • akuten Krisensituationen
  • Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
  • Fragen der beruflichen Weiterentwicklung

Der IFD orientiert sich an den persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Stärken der Beschäftigten. Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Klienten sind wichtige Prinzipien in der Beratung. Er arbeitet zusammen mit Psychotherapeuten, Fachärzten und Kliniken, sowie mit sonstigen örtlichen Fachberatungs­stellen.

SERVICE FÜR ARBEITGEBER

Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Betriebliche Helfer/Ansprechpartner können sich mit ihren Fragen an den IFD wenden. Der IFD informiert, berät und unterstützt bei

  • Fragen im Umgang mit Behinderungen und des behinderungsgerechten Einsatzes
  • Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
  • Fragen von Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
  • Entwicklung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Zusammenhang mit Behinderungen
  • Erarbeitung von Inklusionsvereinbarungen

Darüber hinaus ist der IFD Groß-Gerau tätig im Rahmen des

  • Hessischen Perspektivprogramms zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS), das Arbeitgebern zusätzliche finanzielle Anreize bietet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
  • BOM/ZABIB, eine Maßnahme der beruflichen Orientierung für Jugendliche mit einer Behinderung oder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen.

Über uns

Bei der SPV gGmbH sind sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Integrationsfachdienst tätig, darunter fünf Beratungsfachkräfte. Sie sind zuständig für Menschen, die im Landkreis Groß-Gerau leben oder arbeiten

Der Integrationsfachdienst wird beauftragt vom Integrationsamt, der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften, der Agentur für Arbeit, den Kommunen und anderen. Das Angebot ist für die Nutzer kostenfrei und freiwillig.

Kontakt

SPV Gemeindepsychiatrische Angebote gGmbH
Integrationsfachdienst
Mainzer Straße 72
64521 Groß-Gerau
Telefon 06152-6699-460
E-Mail: integrationsfachdienst@spv-gg.de